MAG. STEFAN JEGLITSCH - JULI 2023

Grundverkehr im Bundesland Salzburg

Mit 1. März 2023 ist das neue Grundverkehrsgesetz in Kraft getreten. Ziel der Regelung ist die Erhaltung der ländlichen Struktur. Gleichzeitig werden Teile des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Grundstücken und Immobilien Beschränkungen unterworfen.

Dame blättert im Gesetzbuch

Im Vergleich zur vorherigen Rechtslage wird durch das neue Grundverkehrsgesetz ein strengeres Regime im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (grüner Grundverkehr) etabliert, um Spekulationen im Bereich von Zweitwohnsitzen und Apartmenthotels, mit denen ein erheblicher Anstieg der Immobilienpreise einhergeht, vorzubeugen. Hier ist nunmehr ein Bewirtschaftungskonzept für 15 Jahre vorzulegen, wobei der Erwerber 75% der Fläche selbst bewirtschaften muss. Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen haben in räumlicher Nähe des Landwirts zu liegen. Es wurde ebenso ein am Ertragswert orientierter Bodenrichtpreis statt des bisher verwendeten ortsüblichen Preises eingeführt.

Ebenso ist (mit wenigen Ausnahmen) jeder Erwerb von Wohnungen und (Bau-) Grundstücken (grauer Grundverkehr) anzuzeigen und zu erklären, ab wann diese vom Erwerber selbst oder durch Dritte als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Der Ausländergrundverkehr wurde nicht wesentlich verändert.

Neu geschaffen wurde eine weisungsfreie landesweite Grundverkehrskommission mit Sitz in der Stadt Salzburg. Weiters wurde die Position des ebenso weisungsfreien Grundverkehrsbeauftragen, der die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Ergreifung von Sanktionsmaßnahmen wahrnimmt, wiedereingeführt.

Durch die Notwendigkeit der Einholung von Genehmigungen, bis zu deren Vorliegen ein Vertrag über eine Immobilienübertragung schwebend unwirksam ist, des Beibringens einer Vielzahl von Bescheinigungen sowie die Verlagerung der Zuständigkeiten weg von den Gemeinden hin zu den oben erwähnten Grundverkehrsbehörden wird sich in vielen Fällen eine Verzögerung der Abwicklung von Immobilientransaktionen ergeben und in manchen Fällen sogar deren Undurchführbarkeit.

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Dr. Peter Giller